TÜV Rheinland: Darauf müsst ihr beim Smart-TV-Kauf achten

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Die Auswahl einer ganzen Videothek im eigenen Fernseher, jederzeit abrufbar. 2019 beläuft sich der Anteil der Haushalte in Deutschland mit einem internetfähigen Fernsehgerät laut dem Online-Portal Statista auf etwa 56 Prozent. "Um Smart-TVs kommen die Verbraucher in Deutschland nicht mehr herum. Sie bieten Vorteile und neue Möglichkeiten", sagt Günter Martin, Internet-Experte von TÜV Rheinland. Verbraucher sollten beim Kauf allerdings einiges beachten.

Streaming und Mediatheken: Das Angebot im Smart-TV geht weit über das des klassischen Fernsehens hinaus. So wandeln sich die Fernsehzuschauer von passiven Zuschauern zu aktiven Nutzern, die ihr TV-Programm selber bestimmen. Die öffentlich-rechtlichen und die großen privaten Sendeanstalten bieten überwiegend kostenlose Mediatheken, in denen sich unter anderem verpasste Sendungen abrufen lassen. Zudem beinhalten die kostenpflichtigen Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime eine große Auswahl an Spielfilmen, Serien und Dokumentationen. Sie sind meistens mit einem Abo verbunden. Die Apps der großen Anbieter sind auf neuen Fernsehmodellen in der Regel bereits vorinstalliert, die Übertragung erfolgt über das Internet. Wer diese Services nutzen will, sollte über eine gute Internetverbindung verfügen. "Um Filme und Serien mit normalem Anspruch ohne Probleme schauen zu können, empfehlen wir eine Internetgeschwindigkeit von mindestens 16 Mbit/s", so Günter Martin.

Nutzer sollten in punkto Datenschutz kritisch sein: Beim Kauf eines Smart-TV sollten Verbraucher unbedingt auch auf die Datenschutzerklärung achten. Es gibt Negativbeispiele von Herstellern, die nicht offenlegen, was mit den gesammelten Informationen geschieht. TÜV Rheinland-Experte Günter Martin fordert deswegen auch mehr Transparenz von den Herstellern: "Mehr Offenheit in puncto Datenschutz seitens der Hersteller ist absolut wünschenswert." Bei der Ersteinrichtung des Geräts nach dem Kauf sollten Nutzer daher kritisch sein. Meist werden Zustimmungen zum Nutzen von zahlreichen Daten des Verbrauchers durch Hersteller und App-Anbieter abgefragt, die nicht unbedingt alle für die Ingebrauchnahme des Geräts bejaht werden müssen. "Verbraucher können an dieser Stelle, wenn sie ihre Privatsphäre eingeschränkt sehen, auch ablehnen. Sollten dadurch Funktionen eingeschränkt werden, die man nutzen möchte, erhält man eine entsprechende Information über das Gerät und kann später immer noch zustimmen", erklärt Martin.

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Mit Material vonOTS

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