Geoblocking: Änderung für Netflix und Co
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Geoblocking: Änderung für Netflix und Co

Bild von Michael Zeis
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Dem so genannten Geoblocking seid ihr vielleicht schon selbst begegnet, als ihr beispielsweise euer Amazon-Prime- oder Netflix-Abo im Ausland nutzen wolltet: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ - so oder so ähnlich lautete bislang die Nachricht, die euch mal so eben den Zugriff auf eure geliebten Serien und Filme verwehrte. Das ändert sich nun aber – vorausgesetzt ihr beachtet ein paar wichtige Punkte.

Die EU-Verordnung, die euch nahezu grenzenloses Streaming verspricht, tritt ab dem 20.03.2018 in Kraft. Befindet ihr euch vorher bereits im Ausland, bedeutet das dementsprechend, dass ihr noch nicht von der neuen EU-Verordnung profitiert. Ähnliches ist auch nach dem 20.03.2018 der Fall, wenn ihr Inhalte von Sendern via Streaming im Ausland konsumieren möchtet, die keine kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime und Co. sind.

Was heißt das genau? Ein Beispiel zur Erklärung: Sender wie beispielsweise das ZDF bieten Streaming-Inhalte kostenlos via Mediathek. Damit fallen sie nicht unter die neue EU-Verordnung. Es könnte also durchaus passieren, dass ihr bei einem Auslandsaufenthalt nicht darauf zugreifen könnt. Möglich ist aber auch, dass der Zugriff auf die Mediathek u.ä. im Ausland problemlos funktionieren wird. Woran liegt das?

Die Erklärung ist einfach: Die betroffenen Sender haben auch nach dem 20.03.2018 weiterhin die freie Wahl, ob sie ihre Streaming-Inhalte auch im Ausland anbieten. Das ist natürlich eine etwas schwammige Regelung, mit der ihr nie hundertprozentig auf der sicheren Seite seid, falls ihr im Ausland darauf zugreifen können möchtet. Ähnlich unklar ist bislang leider auch ein anderer Punkt der EU-Verordnung.

Diese gilt nämlich nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte, definiert jedoch nicht präzise, wie lange ein solcher Aufenthalt maximal dauern darf, um noch als vorübergehend zu gelten. Laut Verbraucherzentrale solltet ihr bei einem Auslandsstudium oder einem mehrwöchigen Urlaub aber auf keine Probleme bei den kostenpflichtigen Streaming-Angeboten mehr stoßen.

Allerdings müsst ihr dem jeweiligen Anbieter bei Vertragsabschluss oder -verlängerung Daten wie eure Wohnsitzadresse und Kreditkartennummern zur Verfügung stellen, um von den Regeln profitieren zu können. Ebenso muss der Anbieter eure aktuelle IP-Adresse in Erfahrung bringen können, um überhaupt erkennen zu können, ob ihr euch im Ausland befindet.

Wenn ihr die genannten Punkte alle beachtet, solltet ihr ab dem 20.03.2018 auch im Ausland Filme oder Serien genießen können.

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